Bundesrat will Prinzip der einmaligen Datenerhebung im KVG gesetzlich verankern
Der Bundesrat will das Prinzip der einmaligen Datenerhebung («Once Only») im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) gesetzlich verankern, damit Gesundheitsdaten künftig verwaltungsseitig nur noch ein einziges Mal erhoben werden, statt sie mehrfach von den Leistungserbringern zu verlangen.
Heute müssen Leistungserbringer wie Spitäler oder Arztpraxen gemäss KVG regelmässig Gesundheitsdaten – etwa Angaben zur Anzahl und Struktur der Patientinnen und Patienten oder zu Art, Umfang und Kosten der erbrachten Leistungen – an verschiedene Stellen für unterschiedliche Aufgaben liefern, beispielsweise zur Weiterentwicklung der Tarifstrukturen oder für die gesundheitspolitische Steuerung (Spitalplanung, kostendämpfende Massnahmen, Mindestfallzahlen).
Da die Erhebung der Daten heute oft mehrfach durch verschiedene Behördenstellen und Organisationen erfolgt, sind diese Mehrfacherhebungen aufwendig, teuer und fehleranfällig; zudem entstehen parallele Datenbestände, welche Transparenz, Vergleichbarkeit und Datenqualität beeinträchtigen. Mit der geplanten Anpassung des KVG, deren Botschaft der Bundesrat am 18. Februar 2026 an das Parlament überwiesen hat, sollen der administrative Aufwand reduziert, die Datenqualität erhöht sowie der Zugang zu den Daten und deren Nutzung für Kantone, Versicherer, Spitäler und Gerichte verbessert werden.
Im spitalstationären Bereich erfolgt die Umsetzung des Once-Only-Prinzips über die Plattform SpiGes («Spitalstationäre Gesundheitsversorgung»), ein Projekt im Rahmen von DigiSanté zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen.
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Medienmitteilung
18.02.2026 | Bundesrat will Prinzip der einmaligen Datenerhebung im KVG gesetzlich verankern

Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes)
Einmal-Erhebung (once only) und Mehrfachnutzung der Spitaldaten über eine kollaborative Plattform (Einbezug Spitäler, Kantone, Versicherer, SwissDRG AG, ANQ).