Leistungserbringerregister (LeReg)
Das LeReg ist ein öffentlich zugängliches Register über die zugelassenen Leistungserbringer im ambulanten Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Es dient u.a. dem Informationsaustausch der Kantone und der Information der Versicherer und Versicherten.
Dauer: 2021 - offen
Projektgrösse: M
Ziele
- Aufbau eines öffentlich zugänglichen Registers über ambulante Leistungserbringer nach den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)
- Bestmögliche Integration des LeReg in die bestehende Registerlandschaft und Nutzung eindeutiger Identifikatoren zur Vereinfachung von Schnittstellen und Datenflüssen. Dies unter Berücksichtigung nationaler Strategien und Programme zur Datenbewirtschaftung und digitalen Transformation
- Gewährleistung des Datenschutzes und barrierefreien Zugangs zum LeReg
Abgrenzung
Die OKP-Zulassung von ambulanten Leistungserbringern liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Der kantonale Zulassungsprozess kann nicht über das LeReg (digital) abgewickelt werden. Stationäre Leistungserbringer werden nicht erfasst. Es dient nicht der Leistungsabrechnung zwischen Leistungserbringer und Versicherer.
Nutzen
- Kantone: Ermöglicht den Austausch von Informationen über die nach KVG zugelassenen ambulanten Leistungserbringer sowie getroffene Massnahmen und Sanktionen; vereinfacht die Anbindung der kantonalen Systeme durch ein benutzerfreundliches System.
- Öffentlichkeit /Versicherte/ Versicherer/ Forschung/ BAG / BFS: Verbesserung der Verfügbarkeit und Nutzung von Informationen über ambulante Leistungserbringer, die zulasten der OKP tätig sein können, sowie für Statistik- und Forschungszwecke.
Zeitachse
Fachgremium
- Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), alle Kantone