Bundesgesetz über den digitalen Datenraum Gesundheit (BDG)
Schaffung der Rechtsgrundlage für den Aufbau und den Betrieb einer interoperablen, vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur für das Schweizer Gesundheitswesen.
Dauer: 2025 – 2030
Projektgrösse: S
Ziele
- Ermöglichen eines medienbruchfreien, standardisierten und sicheren Datenflusses.
- Verknüpfung von Gesundheitsdaten über Institutionen, Rollen und Fachdomänen hinweg.
- Schaffung von Rechtssicherheit für die Datenanbieter und -nutzer im Bereich der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten.
- Förderung der Schweiz als Forschungs- und Wirtschaftsstandort.
Nutzen
- Ermöglichung des Aufbaus und Betrieb SwissHDS
- Effizientere, vereinfachte Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten