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Bundesgesetz über den digitalen Datenraum Gesundheit (BDG)

Schaffung der Rechtsgrundlage für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung des SwissHDS.

Dauer: 2025 – 2031
Projektgrösse: S

Ziele

  • Ermöglichen eines medienbruchfreien, standardisierten und sicheren Datenflusses.
  • Verknüpfung von Gesundheitsdaten über Institutionen, Rollen und Fachdomänen hinweg.

Abgrenzung

  • Im Rahmen dieses Gesetzgebungsprojektes findet keine Digitalproduktentwicklung statt.

Nutzen

  • Ermöglichung des Aufbaus und des Betriebs SwissHDS.

Meilensteine

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