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Bundesgesetz über den digitalen Datenraum Gesundheit (BDG)

Schaffung der Rechtsgrundlage für den Aufbau und den Betrieb einer interoperablen, vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur für das Schweizer Gesundheitswesen.

Dauer: 2025 – 2030
Projektgrösse: S

Ziele

  • Ermöglichen eines medienbruchfreien, standardisierten und sicheren Datenflusses.
  • Verknüpfung von Gesundheitsdaten über Institutionen, Rollen und Fachdomänen hinweg.
  • Schaffung von Rechtssicherheit für die Datenanbieter und -nutzer im Bereich der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten.
  • Förderung der Schweiz als Forschungs- und Wirtschaftsstandort.

Nutzen

  • Ermöglichung des Aufbaus und Betrieb SwissHDS
  • Effizientere, vereinfachte Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten

Meilensteine

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