Bundesgesetz über den digitalen Datenraum Gesundheit (BDG)
Schaffung der Rechtsgrundlage für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung des SwissHDS.
Dauer: 2025 – 2031
Projektgrösse: S
Ziele
- Ermöglichen eines medienbruchfreien, standardisierten und sicheren Datenflusses.
- Verknüpfung von Gesundheitsdaten über Institutionen, Rollen und Fachdomänen hinweg.
Abgrenzung
- Im Rahmen dieses Gesetzgebungsprojektes findet keine Digitalproduktentwicklung statt.
Nutzen
- Ermöglichung des Aufbaus und des Betriebs SwissHDS.