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Digitale Gesundheitsanwendungen (dGA)

Die digitalen Gesundheitsanwendungen (dGAs) sind ein integraler und gezielt eingesetzter Bestandteil der Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Klare Finanzierungsmechanismen, angemessene Regulierung und interoperable Systeme schaffen ein attraktives Umfeld für sichere und leistungsfähige Anwendungen. Dabei gewährleisten sie höchste Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Qualität. Sie entlasten Fachpersonen, verbessern die Behandlungsqualität, sind kosteneffizient und stärken die Bevölkerung im Selbstmanagement.

Dauer: 2026 - 2028
Projektgrösse: S

Ziele

  • Inverkehrbringung & Marktüberwachung: Die klaren und international harmonisierten Rahmenbedingungen zur Inverkehrbringung und Marktüberwachung von digitalen Gesundheitsanwendungen (dGAs) fördern Innovation und gewährleisten zugleich Qualität und Sicherheit.
  • Finanzierung: Es bestehen transparente und effiziente Finanzierungsmechanismen für regulatorisch konforme dGAs, die sich klar voneinander abgrenzen.
  • Interoperable und durchlässige Systeme: dGAs, die an den SwissHDS und dessen angeschlossene Systeme angebunden werden, erfüllen definierte Mindestanforderungen. Sie integrieren sich nahtlos in die bestehende Systemlandschaft und ermöglichen einen medienbruchfreien Datenaustausch.
  • Akzeptanz und Nutzung von dGAs stärken: Gesundheitsfachpersonen und die Bevölkerung erhalten die notwendigen Informationen zu funktionalen und nicht-funktionalen Voraussetzungen, zum Nutzen einschliesslich Evidenznachweisen, zu Finanzierungsoptionen sowie zu Limitationen und Risiken einer dGA.

Abgrenzung

Nutzen

Verbesserte Rahmenbedingungen für dGAs im Gesundheitswesen:

  • Patientinnen und Patienten: profitieren von sicheren, und wirksamen digitalen Gesundheitsanwendungen, die ihre Behandlung unterstützen und besser in das Gesundheitssystem integriert sind.
  • Leistungserbringer: erhalten verlässliche, interoperable digitale Gesundheitsanwendungen, die evidenzbasiert sind und sich in bestehende Versorgungs- und Datensysteme integrieren lassen.
  • Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen: erhalten klare Anforderungen an Standards und Datenschutz sowie transparente Rahmenbedingungen für die Inverkehrbringung, Marktüberwachung und Vergütung ihrer Anwendungen.

Zeitachse

Fachgremium

  • Branchenkommission für die Initialisierungsphase gestartet am 22.01.26
  • Fachgremien für die Durchführung werden nach Bedarf einberufen

Weitere Informationen