Mitteilung18. Februar 2026
Bundesrat will Prinzip der einmaligen Datenerhebung im KVG gesetzlich verankern
Der Bundesrat will das Prinzip der einmaligen Datenerhebung («Once Only») im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) gesetzlich verankern, damit Gesundheitsdaten künftig verwaltungsseitig nur noch ein einziges Mal erhoben werden, statt sie mehrfach von den Leistungserbringern zu verlangen.